UNSERE REGELN.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) • WORLDWATCH GmbH • Mai 2023
1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von WORLDWATCH GmbH, nachfolgend "Agentur" genannt und ihren Vertragspartnern, nachfolgend "Kunde" genannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben. Diese werden in schriftlicher Form vereinbart. Beide Parteien erkennen an, dass auch E-Mail-Verkehr dem Formerfordernis genügt.
1.2. Die Agentur erbringt ihre Leistung vornehmlich aus den Bereichen Konzept, Gestaltung und der Produktion von Onlinemedien, Printmedien, Medien für Fernseh-, Film und Hörfunk sowie alle damit direkt und indirekt zusammenhängenden Tätigkeiten. Dazu gehören Verlagstätigkeiten sowie die Umsetzung von damit zusammenhängenden Ideen jeglicher Art, als auch der Verkauf mit den erstellten Medien in Zusammenhang stehender Produkte. Die Agentur bietet den Erwerb, Halten, Vermieten, Vermarkten und Veräußern von körperlichen und nichtkörperlichen Betriebsmitteln im Mediabereich – insbesondere von Bild-, Film-, Game- und Audiolizenzen sowie Namens-, Autoren- und Domainrechten, wozu auch die Eintragung und der Schutz der entwickelten Produkte, Programmierungen, Design, Marken und Logos gehören. Thematisch werden diese Medien/Produkte für die Bereiche Umwelt-, Klima- und Artenschutz, Nachhaltigkeit, Meteorologie und Geologie sowie in anderen ökologisch relevanten Bereichen wie z.B. Energie, Abfallwirtschaft oder Mobilität platziert. Die zu erbringende Leistungen ergeben sich aus Briefings und Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.
2. URHEBERRECHT
2.1. Alle im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.2. Die Arbeiten der Agentur dürfen weder vom Kunden oder beauftragten Dritten im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch in Teilen - ist unzulässig. Bei Verstoß ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu verlangen.
3. NUTZUNGSRECHT
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars, die Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Umfang und die Dauer an den von der Agentur gefertigten Arbeiten. Erbringt die Agentur Leistungen zur Gestaltung von Onlinemedien des Kunden, so ist der Nutzungszweck des Mediums und oder Teilen daraus auf eine Verwendung im Internet beschränkt.
4. EIGENTUMSRECHT
4.1. Von der Agentur wird dem Kunden lediglich das Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Arbeiten eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen. Die Herausgabe von Originaldaten und Vorlagen an den Kunden müssen gesondert vereinbart werden und wird entsprechend vergütet. Die Vergütung richtet sich nach dem AGD Vergütungstarif Design (AGD/SDSt).
5. VERGÜTUNG
5.1. Es gilt die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung. Alle in den Angeboten und Aufträgen genannten Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Die Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort und ohne jeden Abzug fällig.
5.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei Auftragsvergabe im künstlerischen Bereich die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Bei Auftragsvergabe wird dem Kunden der aktuell gesetzlich geltende Satz in Form eines Kostenvoranschlags mitgeteilt, bei Rechnungsstellung explizit aufgelistet und durch die Agentur an die Künstlersozialkasse entrichtet.
5.3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder fordert von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, die in Teilleistungen von der Agentur in Rechnung gestellt werden.
5.4. Fallen durch Änderung, Abbruch von Aufträgen oder dergleichen auf Weisung des Kunden zusätzliche Kosten an, werden diese der Agentur nach gegenseitiger Absprache ersetzt.
6. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
6.1. Sonderleistungen die nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
6.2. Die Agentur ist berechtigt, alle die zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages notwendigen Fremdleistungen im Namen des Kunden zu bestellen. Werden Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen abgeschlossen, verpflichtet sich der Kunde, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6.3. Auslagen für technische Nebenkosten werden der Agentur erstattet.
6.4. Kurier-, Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag gebucht werden, sind mit dem Kunden besprochen und werden durch diesen übernommen.
7. DATEN UND ARBEITSUNTERLAGEN
7.1. Der Kunde stellt der Agentur alle zur Durchführung des Auftrags benötigten Unterlagen und Daten zur Verfügung. Er versichert, dass die von ihm eingebrachten Materialien frei von allen Ersatzansprüchen Dritter sind.
7.2. Die Agentur behandelt alle Arbeitsunterlagen sorgsam.
7.3. Alle Daten, Unterlagen und Entwürfe, die im Rahmen des Vertrages von der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur und bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten an den Kunden richtet sich je nach der vertraglichen Vereinbarung.
8. MEDIA-PLANUNG, PRODUKTION UND DRUCKAUFTRÄGE
8.1 Media-Planungen sowie die Vergabe von Druckaufträgen führt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Kunden aus. Bei Media-Leistungen und Druckaufträgen ist die Agentur berechtigt, dem Kunden sämtliche Fremdkosten in Rechnung zu stellen. Eine Haftung der Agentur für eine fehlerhafte Leistung der betreffenden Drittanbieter ist ausgeschlossen.
8.2. Liefert die Agentur im Rahmen eines Auftrages für die Gestaltung / Entwicklung und Umsetzung eines Onlinemediums grafische Entwürfe in digitaler Form so sind in den gelieferten Dateien die Farben in branchenüblicher Form wie RGB oder CMYK definiert. Ausschließlich diese Definitionen sind für die Beurteilung der Farbigkeit bindend. Ein abweichender qualitativer Eindruck von den wirklichen Farbwelten kann je nach Einstellung des verwendeten Monitors vorkommen und ist kein Mangel seitens der Agentur.
9. HAFTUNG
9.1. Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Sie haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für entstandenen Schaden. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
9.2. Die Agentur verpflichtet sich seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzulernen. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
9.3. Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Texten, Reinausführungen und Reinzeichnungen durch den Kunden, übernimmt dieser die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur.
9.5. Für wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Agentur nicht.
9.6. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
9.7. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche vom Kunden gegen die Agentur bestehen dadurch nicht.
10. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNGSFRISTEN
10.1. Der Vertrag tritt mit einer schriftlichen Zustimmung in Kraft. Die Vertragslaufzeit endet mit beiderseitiger Erfüllung.
10.2. Im Falle einer vorzeitigen, von der Agentur nicht zu vertretenden, Vertragsbeendigung, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die gesamte Dauer der Restlaufzeit des Vertrages Verpflichtet.
10.3. Die Vertragslaufzeit bei periodischen Publikationen oder Onlinemedien beträgt, wenn nicht gesondert vereinbart, 12 Monate. Die Kündigung des Vertrages kann 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Andererseits verlängert sich die Vertragslaufzeit der Publikationen oder der Onlinemedien um ein weiteres Folgejahr.
10.4. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen. Ein außerordentlich wichtiger Grund für eine Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn
a) die andere Vertragspartei zahlungsunfähig wird
b) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der anderen Vertragspartei eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird
c) die andere Vertragspartei aus von ihr zu vertretenden Gründen eine vertragliche Verpflichtung trotz erfolgter Abmahnung nicht innerhalb von zwei Monaten erfüllt oder ein vertragswidriges Verhalten nicht innerhalb dieser Frist abstellt, oder
d) aufgrund des Verhaltens der anderen Vertragspartei die Aufrechterhaltung desVertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
11. SCHLUSSBESTIMMUNG
11.1. Erfüllungsort ist Hamburg (Deutschland), der Sitz der WORLDWATCH GmbH.
11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.